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Wie die LMIV 2013 die Nahrungsergänzungsmittelbranche veränderte

2013 war ein entscheidendes Jahr für die Nahrungsergänzungsmittelindustrie in Europa.
Auch wenn keine neuen Gesetze verabschiedet wurden, stand ein Thema im Mittelpunkt: die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Sie brachte die größte Umstellung in der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln seit Jahrzehnten – und prägte die gesamte Branche nachhaltig.

Ein Jahr der Vorbereitung: Die LMIV tritt auf die Bühne

Die LMIV – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 wurde bereits 2011 verabschiedet, doch erst ab Dezember 2014rechtsverbindlich.
Im Jahr 2013 begannen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln europaweit, sich intensiv auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.

Die LMIV löste zahlreiche ältere Richtlinien ab und schuf ein einheitliches EU-weites System für die Lebensmittelkennzeichnung – von der Schriftgröße über die Allergenkennzeichnung bis hin zu Nährwertangaben und Gesundheitsclaims.
Für die Supplement-Branche bedeutete das: Etiketten mussten komplett überarbeitet werden.

Was sich für Nahrungsergänzungsmittel änderte

Obwohl die LMIV grundsätzlich für alle Lebensmittel gilt, hatte sie für Nahrungsergänzungsmittel besonders weitreichende Folgen.
Denn Supplement-Verpackungen sind klein, enthalten viele Angaben und sind stark marketinggetrieben.
Hier die wichtigsten Änderungen, die 2013 in der Praxis umgesetzt wurden:

🏷️ 1. Einheitliche Lesbarkeit – die neue Schriftgrößenregel

Künftig musste jede verpflichtende Angabe mindestens 1,2 mm x-Höhe betragen (0,9 mm bei sehr kleinen Verpackungen).
Diese Vorschrift zwang Hersteller, Etiketten komplett neu zu gestalten, um alle Pflichtangaben gut lesbar unterzubringen – ohne dabei gegen Design- oder Markenrichtlinien zu verstoßen.

⚠️ 2. Deutliche Allergenkennzeichnung

Die LMIV machte die Hervorhebung von Allergenen zur Pflicht – etwa durch fett, kursiv oder Unterstreichung im Zutatenverzeichnis.
Für Nahrungsergänzungsmittel bedeutete das: auch Hilfsstoffe wie Sojalecithin, Milchproteine oder Gluten mussten überprüft und klar gekennzeichnet werden.

📊 3. Einheitliche Nährwertangaben

Auch wenn die vollständige Nährwertdeklaration („Big 7“) erst 2016 verpflichtend wurde, begann 2013 die Vorbereitung.
Supplement-Hersteller passten ihre Angaben zu Vitaminen, Mineralstoffen und Referenzmengen (NRV) an das neue EU-Format an.
Damit entstand erstmals ein harmonisiertes Erscheinungsbild für Nahrungsergänzungsmittel in der gesamten EU.

💬 4. Gesundheitsclaims unter Kontrolle

Artikel 7 der LMIV verbietet irreführende Angaben über Lebensmittel.
Zusammen mit der Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) bedeutete das:
Nur noch von der EU zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen durften verwendet werden.

2013 war das Jahr, in dem viele Unternehmen ihre Produkttexte, Etiketten und Marketingclaims überarbeiteten, um rechtssicher zu bleiben.

🌿 5. Transparente Informationen als Wettbewerbsvorteil

Mit der LMIV begann der Trend zur transparenteren Kennzeichnung.
Hersteller, die ihre Informationen klar, verständlich und ehrlich präsentierten, gewannen das Vertrauen der Verbraucher.
Was zunächst als bürokratische Pflicht erschien, wurde 2013 zu einem Qualitätsmerkmal und Marketingvorteil.

Fazit: 2013 als Wendepunkt für die Supplement-Branche

Das Jahr 2013 war kein Jahr der neuen Gesetze – aber ein Jahr des großen Umbruchs.
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nutzten die Zeit, um ihre Produkte an die neuen Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) anzupassen.

Was folgte, war mehr als nur ein Etikettenwechsel:
Es war der Beginn einer neuen Ära der Transparenz, Sicherheit und Glaubwürdigkeit in der Nahrungsergänzungsmittelindustrie.

Regulierung schafft Vertrauen – und Vertrauen stärkt Marken.

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