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Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln im Jahr 2013: Ein Wendepunkt für die EU-Branche

2013 war ein entscheidendes Jahr für die europäische Nahrungsergänzungsmittelindustrie.
Während sich die EU auf die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) vorbereitete, rückte ein anderes Thema zunehmend in den Fokus: die Zusammensetzung und Qualität der Inhaltsstoffe.

Die Branche stand vor einer neuen Ära der Regelkonformität, Transparenz und wissenschaftlichen Überprüfung.

1. Der rechtliche Rahmen: Richtlinie 2002/46/EG und LMIV

Im Jahr 2013 wurde die Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln durch zwei zentrale EU-Regelwerke bestimmt:

  • Richtlinie 2002/46/EG (Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie):
    Sie legte fest, welche Vitamine, Mineralstoffe und sonstigen Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen – einschließlich der zugelassenen chemischen Formen (z. B. Ascorbinsäure für Vitamin C).

  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV):
    Ursprünglich auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln ausgerichtet, machte sie auch für Nahrungsergänzungsmittel eine vollständige Offenlegung der Inhaltsstoffe und deutliche Allergenkennzeichnung verpflichtend.

Gemeinsam schufen diese Regelungen die Grundlage für mehr Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Verbrauchervertrauen.

2. Vitamine und Mineralstoffe: Nur noch zugelassene Formen

Bis 2013 hatte die EU ihre Positivliste zugelassener Nährstoffverbindungen weitgehend harmonisiert.
Hersteller mussten sicherstellen, dass nur noch autorisierte chemische Formen von Vitaminen und Mineralstoffen verwendet wurden.

Gleichzeitig setzte sich der Trend zu organisch gebundenen, bioverfügbaren Formen und synergistischen Kombinationen (z. B. Vitamin D3 + Kalzium, Magnesium + Zink) durch.

3. Die Grauzone der „sonstigen Stoffe“

Neben Vitaminen und Mineralstoffen blieben viele bioaktive Substanzen – etwa Pflanzenextrakte, Aminosäuren, Enzyme und Probiotika – ein regulatorisches Graufeld.

Die EU hatte 2013 noch keine einheitliche Liste zulässiger Stoffe beschlossen.
Stattdessen galten nationale Regelungen, etwa in Deutschland, Frankreich und Italien.
Ein bedeutender Schritt war das BELFRIT-Projekt, eine gemeinsame Initiative dieser drei Länder, um eine Liste erlaubter Pflanzenstoffe für Nahrungsergänzungsmittel zu entwickeln.

👉 Auswirkung:
Viele Hersteller begannen, sich an den strengsten nationalen Standards zu orientieren, um zukünftige EU-Harmonisierung vorzubereiten.

4. Sicherheit und Qualitätsbewertung durch die EFSA

2013 intensivierte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Arbeit an der Bewertung von Inhaltsstoffen:

  • Festlegung oberer sicherer Aufnahmemengen (ULs) für Vitamine und Mineralstoffe

  • Prüfung der Toxikologie und Wirksamkeit pflanzlicher Inhaltsstoffe

  • Strenge Bewertung von Gesundheits- und Wirkaussagen

👉 Folge:
Hersteller mussten ihre Rezepturen zunehmend wissenschaftlich absichern und hochwertige, standardisierte Rohstoffe verwenden.

5. Transparenz und der Beginn des „Clean-Label“-Trends

Mit der anstehenden LMIV wurde die vollständige Kennzeichnung aller Inhaltsstoffe – einschließlich Trägerstoffe, Zusatzstoffe und Allergene – zur Pflicht.
Schon 2013 begannen viele Marken, ihre Etiketten zu modernisieren und transparente Inhaltsstoffangaben zu veröffentlichen.

Kurze, verständliche Zutatenlisten wurden zum Qualitätsmerkmal – und gaben den Startschuss für den heute etablierten Clean-Label-Trend.

Fazit: 2013 – Das Jahr der Inhaltsstoff-Verantwortung

2013 markierte den Beginn eines neuen Bewusstseins in der Nahrungsergänzungsmittelbranche.
Regulatoren forderten wissenschaftliche Nachweise und klare Deklaration, während Verbraucher Ehrlichkeit und Qualität verlangten.

Das Ergebnis:

  • Rezepturen wurden sauberer,

  • Rohstoffquellen nachvollziehbarer,

  • und Kennzeichnungen transparenter.

2013 war das Jahr, in dem die EU-Branche Verantwortung für jeden Inhaltsstoff übernahm.

Transparenz wurde zum neuen Wettbewerbsvorteil.

 

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